⚠ Diese Webseite wurde nicht für Internet Explorer 11 optimiert. Wir empfehlen Mozilla Firefox , Microsoft Edge oder Google Chrome.

Das Web-App-Mag
Immer auf Tasche

Magazin

How to do a Sommerparty

Wie man sein eigenes Open Air plant

Veröffentlicht am:

Ein neues Splash, ein afrikanisches Straßenfest, Sackhüpfen und Eierlaufen mit Eventcharakter im Stadtpark – was muss man beachten, um sein eigenes Open Air zu organisieren?

Ja, es ist Sommer! Und wie schnell weiß man bei einem fantastischen Wetter nicht so richtig wohin mit sich und seiner überschüssigen jugendlichen Energie. Na klar! Da schmeißen wir eben eine Party, mit Freunden, Musik und allem drum und dran, so richtig groß und fetzig. Ohohoh, ruft einer von der Couch im Hintergrund. Wenn da mal nicht das böse Amt kommt und die feine Sommersause ritschratsch mit einem dieser unangenehm dünnpapierigen Zettel aus dem Verwarnungsblock verbietet. Kann passieren, muss aber nicht. Wer sich drei einfache Fragen stellt, kann getrost am strengen Michel vorbei feiern.

1. Wohin mit der Meute?
Klar, auf fünf Quadratmeter Balkon haben auch schon zwanzig Leute gepasst, aber so richtig Stimmung wollte da nicht aufkommen. Also braucht’s eine öffentliche Wiese oder einen Park. Was schonmal gar nicht geht, sind Spiel- oder Bolzplätze. Da ist laut Chemnitzer Polizeiverordnung nicht nur der Aufenthalt nach 22 Uhr verboten, sondern auch das Mitbringen von Glasflaschen und Zigaretten. Stadtpark oder Küchwald, das wäre zumindest für kleinere private Treffen eine Idee, wird aber schwierig, sobald Musik, Feuer oder der Abend ins Spiel kommt. Auch Wälder und Felder gehören in der Regel irgendwem und der steht, wenn er nicht gefragt wurde, ganz schnell mit der Flinte im Gebüsch. Und selbst, wer auf eigenem Grund und Boden feiert, darf da nicht machen, was er will. Grundsätzlich gilt zu unterscheiden: ist es eine Privatfeier, die ich plane, oder eine öffentliche Veranstaltung samt Eintritt und Bar und damit kommen all die schönen fließenden Grenzen wo das Ganze eine im Zweifel gerichtlich zu klärende Auslegungsfrage wird. Pauschale Richtlinien gibt es da keine. Beziehungsweise ganz viele, die mehrere ganz, ganz lange Gesetzestexte füllen. Einen Anruf beim Amt empfiehlt daher Markus Tümpel, der mit dem Huhlern e.V. in diesem Jahr schon das vierte MS Beat Festival in Chemnitz veranstaltet. Dort bekommt man dann erklärt, welche Anträge einzureichen sind und wie viele Ämter an der Sache beteiligt sind. Dass damit keine spontanes Wochenendevent möglich wird ist klar: Einen Vorlauf von mindestens sechs Wochen sollte man schon einplanen, erklärt Ordnungsbürgermeister Miko Runkel. Man sei gerade dabei, eine neue Richtlinie für Veranstaltungsorganisation innerhalb der Stadtverwaltung vorzubereiten. Ziel dabei ist es, dem Veranstalter nach außen mit einem Ansprechpartner zu helfen, während hinter den Kulissen Umwelt-, Ordnungs- oder Bauamt beteiligt sind. Für nicht ganz so große Veranstaltungen könne der Antrag dann aber auch mal innerhalb einer Woche bewilligt werden. Das stimmt doch optimistisch. Also:


2. Wann soll’s denn losgehen?
Da geht‘s schon an die sensibelste Frage des ganzen Draußenseins. Um zehn ist Schluss mit lustig. Zumindest, wenn irgendwo in Hörweite ein sensibles Öhrchen wartet, das mit einer telefoniebegabten Hand verbunden ist. Sobald dann einer zum Hörer greift, steht die Polizei auf der Matte. Da ist es egal, ob gerade Deathmetal durch die Fünfmegawattanlage dröhnt, oder die bekiffte Runde einfach zu laut kichert. Das gilt für öffentliche Plätze ebenso wie für Privatveranstaltungen. Und selbst, wer eine öffentliche Veranstaltung beim Ordnungsamt anmeldet und dann bis Mitternacht oder länger feiert, darf offiziell auch nur so viel Lärm machen, wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, genauer dessen Freizeitlärmrichtlinie zulässt. Und das ist so gut wie gar keiner - nämlich 55 Dezibel. Die Amseln, die gern früh um vier im Gebüsch krakeelen sind da eigentlich schon lauter. Also heißt’s entweder früh genug anfangen, oder hoffen, dass es keiner hört. Die Mittagsruhe ist im Übrigen auch geschützt, da ist nur wenig mehr als Nachts erlaubt und an besonders sensiblen Feiertagen wie dem Volkstrauertag sind öffentliche Feierveranstaltungen ganz verboten.

3. Was darf ich denn nun?
Jetzt mal angenommen, man hat eine zeitliche und räumliche Nische gefunden, wo vielleicht ein paar Leute, mit nicht ganz so lauter Musik und wirklich rücksichtsvoll und so. Was können die denn da sonst noch machen? Essen und trinken würden sie gern, schon klar, aber falls da was verkauft werden soll, vor allem bei Alkoholausschank, braucht’s auch eine Gestattung, Hygieneschein und eventuell auch Toiletten.
Vielleicht setzen wir uns dann einfach mit der Gitarre an ein schönes großes Lagerfeuer? Um Gottes Willen! So etwas ist ab einem Durchmesser der Feuerstelle von über einem Meter fünfzig mit zehn Tagen Vorlauf genehmigungspflichtig. Deswegen, erklärt auch Holm Krieger vom Arthur e.V., gibt es dort alljährlich zur Walpurgisnacht auch nur eine ordnungsgemäß mit Steinen errichtete kleine Feuerstelle von einszwanzig Durchmesser. Im Übrigen ist trockenes, unbehandeltes Holz zu verwenden und Anwohner dürfen sich nicht durch Rauch oder Geruch gestört fühlen.

Egal wo, was und wann: Einen Freibrief zum Feiern bekommt man von keiner Behörde. Es sei denn, es handelt sich um ein sogenanntes „seltenes Ereignis“, das von besonderer Bedeutung für die Kommune ist – also Karneval oder Fußball-WM beispielsweise. Ansonsten gilt: Sobald sich jemand durch irgendetwas gestört fühlt, gibt es auch ein Gesetz, das dem Ruhesuchenden Recht gibt. Jedes Open-Air-Event ist demnach auf das Wohlwollen von Anwohnern oder Behörden angewiesen. Am besten ist es da, sich ein Plätzchen mit wenig Mensch drumrum zu suchen und diese dann im Vorfeld mit kompetenten Auftreten, sauberen Fingernägeln, Kuchen und Freikarten zu beeindrucken. Dann klappt´s (vielleicht) auch mit den Nachbarn.


Text: Michael Chlebusch Foto: photocase.com / froodmat

Erschienen im Heft 07/13

Zurück